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Gewalten des Staats

Ein Staat besteht laut Definition aus einem Staatsgebiet (=das Gebiet auf dem der Staat liegt), einem Staatsvolk (=Bürger) und der Staatsgewalt. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird von Vertretern ausgeübt. Sie setzt sich zusammen aus: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (vollziehende Gewalt) und Judikative (rechtssprechende Gewalt).

Die Legislative macht also die Gesetze. Zur Legislative gehören demnach der Nationalrat, Bundesrat und Landtag. Auch der Gemeinderat kann kleine Gesetze (z.B. Parkverordnungen usw.) beschließen, deshalb zählt dieser auch zur Legislative.

Eine weitere der Gewalten ist die Exekutive, deren Aufgabe es ist, die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) auszuführen und umzusetzen. Diese Rolle kommt in Österreich der gesamten Bundesregierung (Kanzler und Minister) zu. Zur Exekutive gehört aber nicht nur die Regierung, sondern der gesamte Bereich der Verwaltung mit allen Bundesbehörden. Somit sind alle Staatsbediensteten einer der drei Gewalten zugeordnet (z.B. Lehrer = Exekutive, weil sie das Gesetz zu Unterrichten ausführen). Auf Landesebene besteht die Exekutive aus der Landesregierung (Landeshauptmann und Landesräte), auf Gemeindeebene aus Bürgermeister mit den Gemeindevorständen. Auch die Beamten und Beamtinnen sind Teil der Exekutive. In Österreich versteht man in der Alltagssprache aber im Besonderen unter „der Exekutive“ die Polizei. Auch das Bundesheer und der Bundespräsident zählen zur Exekutive. Die Exekutive besteht also aus allen Teilen im Staat, die Beschlüsse und Gesetze ausführen und umsetzen.

 

Warum ist nun aber der Nationalrat die Legislative und die Regierung die Exekutive? Ganz einfach: Der Nationalrat macht die Gesetze, die Regierung hat die Aufgabe ihre Ministerien nach Maßgabe der Gesetze zu verwalten, Geld in die richtige Richtung fließen zu lassen, Aufträge zu erteilen, Behörden zu lenken, kurz: die Gesetze auszuführen. Deshalb sollte man auf keinen Fall die regierenden Parteien mit der Bundesregierung verwechseln. Die regierenden Parteien sind im Moment ÖVP und SPÖ. Diese Parteien sind im Nationalrat vertreten (Legislative). Die Bundesregierung allerdings sind nur der Kanzler, der Vizekanzler und seine Minister.

Zur Judikative gehören die unterschiedlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die dort tätigen Richter und Staatsanwälte. Sie sorgen dafür, dass es in Streitfällen zu einer gültigen Regelung kommt. Sie sorgen aber auch dafür, dass Straftäter und Straftäterinnen verurteilt oder unschuldig Angeklagte freigesprochen werden. Für Judikative werden auch die Begriffe Justiz oder Gerichtsbarkeit verwendet.

 

Die drei Gewalten sollten in einem Staat voneinander getrennt sein. Damit wird erreicht, dass keine Gruppe innerhalb eines Staates zu viel Macht an sich zieht und dass gleichzeitig die drei Gewalten einander kontrollieren können. In Österreich darf jemand also z.B. nicht gleichzeitig Abgeordnete oder Abgeordneter des Nationalrates und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes sein. Eine Gewaltentrennung gibt es aber nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landes- und Gemeindeebene.

Quellen:

Bild Grafik: verändert nach bpb.de

Text: verändert nach: http://www.politik-lexikon.at/gewaltenteilung-gewaltentrennung/

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