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Gewalten des Staats

Damit ein Land als echter Staat gilt, braucht es drei Dinge: Ein Staatsgebiet (das Land auf der Karte), ein Staatsvolk (die Bürger) und die Staatsgewalt (die Macht, Regeln aufzustellen und durchzusetzen). In einer Demokratie wie Österreich kommt diese Macht vom Volk – also von uns allen. Weil aber nicht 9 Millionen Menschen gleichzeitig regieren können, wählen wir Vertreter. Damit niemand zu mächtig wird (wie früher ein absoluter König oder ein Diktator), ist die Macht in drei getrennte Bereiche aufgeteilt. Das nennt man Gewaltentrennung. Die drei Bereiche kontrollieren sich gegenseitig.

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1. Die Legislative (Die Gesetzgebung) – Die Regel-Macher

Die Legislative hat die Aufgabe, die Gesetze für das Zusammenleben zu erfinden, zu diskutieren und zu beschließen.

  • Wer gehört dazu? Auf Bundesebene sind das der Nationalrat und der Bundesrat im Parlament in Wien. Für die einzelnen Bundesländer macht der Landtag die Gesetze.

  • Wichtige Ausnahme: Oft denkt man, der Gemeinderat gehört auch hierher, weil er Regeln für das Dorf beschließt. Das stimmt aber nicht! Gemeinden dürfen keine echten Gesetze machen, sondern nur „Verordnungen“ (z.B. wo man im Ort parken darf). Der Gemeinderat gehört deshalb komplett zur zweiten Gewalt: der Exekutive.

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2. Die Exekutive (Die Vollziehung) – Die Macher

Die Exekutive ist dafür da, die Gesetze, die sich die Legislative ausgedacht hat, im echten Leben umzusetzen und auszuführen. Sie ist der größte Bereich im Staat.

  • Wer gehört dazu? Die Bundesregierung (Bundeskanzler und Minister), die Landesregierungen (Landeshauptmann und Landesräte) und auf Gemeindeebene der Bürgermeister mit dem Gemeinderat.

  • Die Verwaltung: Zur Exekutive gehört auch jeder, der für den Staat arbeitet und Gesetze ausführt – zum Beispiel Lehrer (sie setzen das Schulgesetz um) oder Beamte im Amt.

  • Die Retter und Beschützer: Auch das Bundesheer und der Bundespräsident gehören dazu. In der Alltagssprache meinen wir mit „Exekutive“ aber meistens die Polizei, weil sie im Alltag dafür sorgt, dass sich alle an die Gesetze halten.

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Achtung, Verwechslungsgefahr: Bitte vertausche nicht die regierenden Parteien mit der Bundesregierung. Im Parlament (Legislative) sitzen die Politiker der Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS und machen Gesetze. Die Bundesregierung (Exekutive) besteht aber wirklich nur aus dem Kanzler, dem Vizekanzler und den Ministern, die die Ministerien leiten und das Geld verwalten.

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3. Die Judikative (Die Rechtsprechung) – Die Richter

Wenn sich jemand nicht an die Gesetze hält oder zwei Menschen heftig streiten, kommt die Judikative ins Spiel. Man nennt sie auch Justiz oder Gerichtsbarkeit.

  • Wer gehört dazu? Die unabhängigen Gerichte, Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwaltschaft.

  • Was ist ihre Aufgabe? Sie entscheiden ganz sachlich, wer recht hat. Sie verurteilen Straftäter oder sprechen unschuldig Angeklagte frei.

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Warum ist die Trennung so streng?

In Österreich darf niemand auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen. Ein Richter bei der Judikative darf zum Beispiel nicht gleichzeitig Abgeordneter im Nationalrat (Legislative) sein. Das wäre unfair, weil er dann seine eigenen Gesetze kontrollieren müsste.

Diese strenge Trennung sorgt dafür, dass unsere Demokratie fair bleibt und die Freiheit aller Bürger geschützt wird.​

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​​​​Quellen:

Bild Grafik: verändert nach bpb.de

Text: verändert nach: http://www.politik-lexikon.at/gewaltenteilung-gewaltentrennung/

Diagramm über die Gewaltenteilung. (© bpb, Illustrator Andreas Piehl)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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