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Der Bundespräsident

Der Bundespräsident (aktuell Alexander Van der Bellen, davor Heinz Fischer) wird alle sechs Jahre gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Die Wahl findet direkt durch das Volk statt. Er kann maximal 2 Mal gewählt werden (gesamt 12 Jahre) und darf nicht im Nationalrat, Bundesrat, Landtag oder Gemeinderat sein, sondern muss „neutral“ sein.

Zu den Kernaufgaben des Bundespräsidenten gehören folgende Punkte:

  • Er vertritt Österreich gegenüber dem Ausland (Staatsbesuche, Empfang ausländischer Politiker).

  • Er ernennt den Bundeskanzlers und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung.

  • Er beruft den Nationalrat zu Sitzungen ein.

  • Er ist der Oberbefehlshaber des Bundesheeres.

  • Er ernennt die höchsten Richter und Bundesbeamten in Östereich.

  • Er gelobt die Landeshauptleute an.

  • Er unterschreibt auf allen Bundesgesetzen.

  • Er kann den Nationalrat aufzulösen, den Bundeskanzler oder die Regierung des Amtes entheben.

  • Er kann Straftäter begnadigen und Gerichtsverfahren niederschlagen.


Auf der offiziellen Seite des Bundespräsidenten (http://www.bundespraesident.at/) kann man seine genauen Tätigkeiten noch näher betrachten.

In einer sogenannten Präsidentiellen Demokratie wie z.B. in USA oder Frankreich ist der Präsident gleichzeitig der Regierungschef. Parlamentarischen Republiken, wie z.B. in Österreich gibt es einen Präsidenten und einen eigenen Regierungschef (Bundeskanzler).

 

 

 

 

Quellen:

 

Bild Grafik: verändert nach bpb.de

Alexander Van der Bellen: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c7/Alexander_Van_der_Bellen_2016.jpg

Text: verändert nach: http://www.politik-lexikon.at/bundespräsident/

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