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Der Bundesrat

Der Bundesrat soll die Interessen der einzelnen Bundesländer vertreten und setzt sich aus Vertretern der Bundesländern (also aus Personen der jeweiligen Landtage) zusammen. Wie viele Mitglieder jedes Bundesland stellen darf, hängt von seiner Wohnbevölkerung ab, insgesamt sitzen also 61 Bundesräte und Bundesrätinnen im Bundesrat. Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesrates ist für jeweils 6 Monate im Amt, danach stellt diese(n) ein anderes Bundesland (einfach alphabetisch immer weiter: Burgenland => Kärnten => NÖ =>...).

Der Bundesrat ist – neben dem Nationalrat – die zweite Kammer des Parlaments (also einSitzungssall im Parlament in Wien). Der Bundesrat hat aber deutlich weniger Macht als der Nationalrat. Der Bundesrat kann Gesetzen, die vom Nationalrat beschlossen wurden, zwar die Zustimmung verweigern, dann aber kann der Nationalrat nach einer bestimmten Frist die meisten Gesetze trotzdem beschließen.

​​Quellen:

Bild Grafik: verändert nach bpb.de

Text: verändert nach: http://www.politik-lexikon.at/Bundesrat/

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