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Die Landesregierung

Der Landesregierung ist die Regierung eines Bundeslandes. Vergleichbar ist diese mit dem Gemeindevorstand (auf Gemeindeebene) oder der Bundesregierung (auf Bundesebene). Die Mitglieder der Landesregierung werden von den Abgeordneten des Landtags gewählt und sind ebenso lange in ihrem Amt wie der Landtag. Zu den Landesregierungen gehören jeweils Landeshauptmann/-frau, deren StellvertreterInnen und die Landesrätinnen und Landesräte.

Die LandesrätInnen sind jeweils für einen oder mehrere Aufgabenbereiche zuständig. So ist z.B. der Landesrat für Umwelt mit den entsprechenden Aufgaben des Umweltschutzes befasst, die Landesrätin für Gesundheit und Soziales mit allen Fragen der Gesundheits- und Sozialpolitik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Bild Grafik: verändert nach bpb.de

Die Tiroler Landesregierung. Foto: Land Tirol/Berger

Text: verändert nach: http://www.politik-lexikon.at/landesregierung/

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