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Der Landtag

Der Landtag ist wie der Gemeinderat oder der Nationalrat, nur eben für das jeweilige Bundesland zuständig. Er besteht - abhängig vom Bundesland - zwischen 36 und 56 Personen (in Wien 100), die über Verordnungen und Veränderungen innerhalb eines Bundeslandes diskutieren und abstimmen. Wer in den Landtag kommt, hängt von der Landtagswahl (alle 5 oder 6 Jahre) ab: die antretenden Parteien erstellen Listen mit Namen, je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Plätze "erobert" diese im Landtag. Stehen einer Partei beispielsweise 10 Plätze nach der Wahl im Landtag zu, so werden die ersten 10 Personen der Liste in den Landtag gesandt. Zusätzlich kann man bei der Wahl einer Person der Partei auch eine Vorzugsstimme geben, um diese somit eventuell weiter vorzureihen.

Wie im Nationalrat gibt es auch im Landtag Ausschüsse und es gibt eine Landesräte (=Regierung des Landes; eigene Folie). Den Vorsitz hat der Landeshauptmann.

 


Der Landtag ist für alle politischen Angelegenheiten des Bundeslandes und für jene Bereiche zuständig, die nicht dem Bund zugeordnet sind. Hierzu zählen:

  • Überwachung und Unterstützung der Gemeinden

  • Jagd und Fischerei

  • Tier- und Naturschutz

  • Schulangelegenheiten

  • Rettungs- und Sanitätswesen

  • Bauwesen

  • Sport und Kultur…

 

Der Landtag macht auch Gesetze, welche nur für ein Bundesland gelten, wie z.B. das Judengschutzgesetz.

Quellen:

Bild Landtag: http://www.tt.com/csp/cms/sites/dt.common.streams.StreamServer.cls?STREAMOID=YBWGvK5rQq3t8juz5eWvwc$daE2N3K4ZzOUsqbU5sYsPtdEdtw0QYE4Ke13eX0pRWCsjLu883Ygn4B49Lvm9bPe2QeMKQdVeZmXF$9l$4uCZ8QDXhaHEp3rvzXRJFdy0KqPHLoMevcTLo3h8xh70Y6N_U_CryOsw6FTOdKL_jpQ-&CONTENTTYPE=image/jpeg; © Tir.Tageszeitung, Thomas Böhm

Bild Grafik: verändert nach bpb.de

Text: verändert nach: http://www.politik-lexikon.at/Landtag/

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